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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blumenfachgeschäfte:
- § 1 Geltung der Bedingungen.
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Blumenfachgeschäfts erfolgen ausschließlich aufgrund der einheitlich geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Blumenfachgeschäfte".
- § 2 Vertragsabschluss.
Schriftliche Angebote des Blumenfachgeschäfts können nur unverzüglich angenommen werden, es sei denn, dass eine längere Bindung vereinbart ist. Nebenabreden sollen schriftlich gefasst werden.
- § 3 Preise.
- § 3.1 Die Preise des Blumenfachgeschäfts verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen-, Blumenverkauf bzw. Warenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, also etwa Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien.
- § 3.2 Die Preise für das Fertigen und Arrangieren beim Auftraggebeber bzw. an drittem Orten
berechnen sich, ebenso wie die hierzu verwendete Ware, z.Zgl. der gültigen Umsatzsteuer
- § 4 Fälligkeit
Die Lieferungen des Blumenfachgeschäfts sind sofort in bar zu vergüten, sofern nicht ausnahmsweise ein Zahlungsziel vereinbart wird. Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen.
- § 5 Lieferzeit und Gefahrtragung.
Vorausbestellte Ware ist am vereinbarten Tag anzuliefern und abzunehmen. Bei Bestellungen für Sonn- und Feiertage ist das Blumenfachgeschäft berechtigt, die Ware am vorherigen Werktag anzuliefern. Jede Versendung oder Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Das Blumenfachgeschäft haftet nicht bei unleserlicher, unvollständiger oder falscher Lieferanschrift. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet das Blumenfachgeschäft nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung.
- § 6 Gewährleistung und Haftung.
(1) Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen bzw. Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, es sei denn dass eine spezielle Vereinbarung über Sorte und oder Farbe getroffen wurde. (2) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist das Blumenfachgeschäft zunächst berechtigt, nach seiner Wahl dem Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. (3) Offensichtliche Mängel müssen dem Blumenfachgeschäft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung, möglichst schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Mangels befinden, zur Besichtigung durch das Blumengeschäft bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung des Blumenfachgeschäftes aus. (4) Das Blumenfachgeschäft leistet keinen Ersatz bei Nichteinhaltung von Pflegehinweisen. (5) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. (6) Von den Blumenfachgeschäften gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porösität eine gewisse Wasseraufnahme besitzen; sie sind nicht, als wasserdicht, sondern als mehr oder weniger wasserundurchlässig zu bezeichnen. Das Blumenfachgeschäft kann deshalb keinen Ersatz für Schäden leisten, die dadurch entstehen, dass der Kunde es unterlässt, zusätzliche Überlaufgefäße, Wasserauffangschalen oder ähnliche wasserdichte Behälter aufzustellen.
- § 7 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in Besitz des Inhabers des Blumenfachgeschäfts.
- § 8 Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz des Blumenfachgeschäfts.
- Stand: Oktober 1989
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